Rechtsanwaltskanzlei für Erbrecht
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Erstberatung
Rechtsanwaltskanzlei für Erbrecht
Ungeachtet dessen, ob Sie als Erblasser ein Testament verfassen möchten oder als Erbe Vermögen geerbt haben und Sie nun vor der Wahl stehen, dieses anzunehmen oder nicht. Auch im Erbrecht entstehen täglich neue Rechtsfragen, da verschiedenste familiäre Konstellationen existieren und berücksichtigt werden müssen.
Besonders hier ist es essenziell, die Angelegenheit stets im Einzelfall zu betrachten, um nachhaltige Lösungen erzielen zu können, welche Ihren Ansprüchen und Interessen gerecht werden. Profitieren Sie in unserer Kanzlei von fundiertem Fachwissen und einer langjährigen Erfahrung im Erbrecht. Wir nehmen uns für Sie und Ihr Anliegen ausreichend Zeit, um Sie über Unklarheiten, Fallstricke & Problematiken im Detail aufklären zu können.
Im Zuge der Vermögensweitergabe kommt es im Erbrecht immer wieder zu Unstimmigkeiten unter den Familienangehörigen. Unser Anliegen ist und bleibt es, Erbschaftsstreitigkeiten durch klare und unmissverständliche Formulierungen im Testament zu vermeiden! Sollte es dennoch zu Konflikten unter den Erben und Pflichtteilsberechtigten kommen, unterstützt Sie die Kanzlei Hügel Schrittesser Rechtsanwälte auch vor Gericht. Im Streitfall setzten wir Erb- und Pflichtteilsansprüche durch oder verteidigen Sie gegen unberechtigte Forderungen.
- Erstellung und Prüfung von Testamenten, Erbverträgen und Pflichtteilsverzichtsverträgen
- Schenkung auf den Todesfall
- Anmeldung im österreichischen Testamentsregister
- Testamentsanfechtungen
- Fragen zu Pflichtteil/gesetzliche Erbfolge
- Beratung und Betreuung in Verlassenschaftsverfahren und Erbschaftsprozessen
- Vertretung in Erbrechtsstreitigkeiten
- Geltendmachung sowie Abwehr von Erb- und Pflichtteilsansprüchen
- Patientenverfügung
- Vorsorgevollmacht
Brauchen Sie Rechtsbeistand?
Die Erstberatung ist, wie der Name schon sagt, eine erste Beratung mit dem Ziel einer ersten rechtlichen Einschätzung der Angelegenheit in einem Gespräch. Durch die Erstberatung werden Sie in die Lage versetzt, zu entscheiden, ob Sie die Angelegenheit weiterverfolgen wollen oder nicht.