Rechtsanwaltskanzlei für Immobilienrecht
Rechtsgebiete
Erstberatung
Rechtsanwaltskanzlei für Immobilienrecht
Sollten Sie in Betracht ziehen, eine Immobilie oder Liegenschaft zu (ver-)kaufen, ist rechtlicher Beistand fundamental für die Umsetzung Ihres Immobilienprojektes. Als Ihre Rechtsanwaltskanzlei in 2340 Mödling unterstützen wir Sie bei der Errichtung diverser Immobilienverträge, übernehmen Treuhandschaften, um Ihnen entsprechende Sicherheit zu bieten und kümmern uns um Eintragungen im Grundbuch.
Auch die Klärung von baurechtlichen Fragen sowie die Beratung hinsichtlich Projektentwicklungen sind weitere Tätigkeitsfelder unserer Kanzlei für Immobilienrecht. Der Schwerpunkt liegt hierbei stets in der Erarbeitung und Durchsetzung von zukunftsorientierten Lösungen, der Minimierung von Risikostrukturen sowie einer versierten Rechtsberatung. Was rasch mit der Unterzeichnung eines Vertrages beginnt, kann bei Immobilientransaktionen mit finanziell weitreichenden Entscheidungen enden.
Es ist uns daher ein besonderes Anliegen, Sie bereits bei der Vertragserstellung engagiert zu unterstützen, um später auftretende, meist unliebsame Überraschungen vermeiden zu können. Kommt es im Zuge dessen dennoch zu Streitigkeiten, bei denen außergerichtlich keine Lösung gefunden werden kann, vertreten wir Sie vor Gerichten oder den zuständigen Verwaltungsbehörden.
- Erstellung und Prüfung von Liegenschaftsverträgen (Kauf, Schenkung, Tausch, Option, Bestand, Leasing)
- Beratung bei Immobilientransaktionen
- Begründung von Wohnungseigentum
- Übernahme von Treuhandschaften über das elektronische Treuhandbuch der RAK
- Eintragung ins Grundbuch
- Bau(vertrags-)rechtliche Fragen, Begleitung von Bauträgerprojekten und Beratung zu Superädifikate
- Betreuung von Projektentwicklungen und -umsetzungen
- Beratung und Vertretung vor Gerichten sowie Behörden
- Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Immobilienrecht
Brauchen Sie Rechtsbeistand?
Die Erstberatung ist, wie der Name schon sagt, eine erste Beratung mit dem Ziel einer ersten rechtlichen Einschätzung der Angelegenheit in einem Gespräch. Durch die Erstberatung werden Sie in die Lage versetzt, zu entscheiden, ob Sie die Angelegenheit weiterverfolgen wollen oder nicht.