Rechtsanwaltskanzlei für Zivilprozessrecht
Rechtsgebiete
Erstberatung
Können in rechtlichen Angelegenheiten keine einvernehmlichen Lösungen gefunden werden, ist ein Prozess oftmals unausweichlich. Die Rechtsanwaltskanzlei Hügel Schrittesser Rechtsanwälte, besonders Mag. Dr. Herbert Schrittesser, Mag. Hanns D. Hügel & Mag. Gerald David, verfügen über jahrelange Erfahrung mit Rechtsstreitigkeiten in allen Bereichen des zivilen Rechts und kann Sie demzufolge in sämtlichen Angelegenheiten – sowohl außergerichtlich als auch vor österreichischen Gerichten und Behörden – engagiert vertreten.
Um hierbei gegenüber unseren Mandanten transparent auftreten zu können, legen wir ein besonderes Augenmerk auf eine umfangreiche Aufklärung in Bezug auf realistische Chancen und mögliche Prozessrisiken. Das Ziel ist selbstverständlich, Ihre Rechte zur Gänze zu wahren und Ansprüche erfolgsorientiert durchzusetzen oder gegebenenfalls abzuwehren.
Eine in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit unseren Mandanten entsprechende Strategie festzulegen und gemeinsam zu einer wirtschaftlich nachhaltigen Lösung zu kommen, liegt im Zentrum unserer anwaltlichen Tätigkeit.
Im Bereich des allgemeinen Zivilprozessrechtes sind wir als Rechtsanwälte in allen Punkten tätig, die den formellen Ablauf von Zivilverfahren regeln. Ungeachtet dessen, ob Ihr rechtliches Anliegen im Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, im Arbeitsrecht oder in familien- und erbrechtlichen Bereichen verankert ist – wir unterstützen Sie kompetent bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche!
Dabei nehmen wir uns reichlich Zeit für Ihr Anliegen, prüfen sorgfältig die Voraussetzungen des Anspruchs sowie die Ursachen des Konflikts und bieten Ihnen durchgehend eine persönliche Betreuung in der Prozessvorbereitung.
- Rechtliche Beratung & Analyse bei zivilrechtlichen Konflikten
- Prüfung von unterschiedlichsten Ansprüchen
- Betreuung in der Prozessvorbereitung
- Korrespondenz mit Rechtsschutzversicherungen
- Unterstützung in außergerichtlichen Verhandlungen; Mediation
- Vertretung in Schiedsverfahren
- Prozessvertretung vor allen zuständigen Gerichten und Behörden
- Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen
Brauchen Sie Rechtsbeistand?
Die Erstberatung ist, wie der Name schon sagt, eine erste Beratung mit dem Ziel einer ersten rechtlichen Einschätzung der Angelegenheit in einem Gespräch. Durch die Erstberatung werden Sie in die Lage versetzt, zu entscheiden, ob Sie die Angelegenheit weiterverfolgen wollen oder nicht.