Rechtsanwaltskanzlei für Zivilprozessrecht

Erstberatung

Kontaktieren Sie unsere Kanzlei in 2340 Mödling für ein klärendes Erstgespräch. Schaffen wir Ihr Rechtsproblem aus der Welt!

Können in rechtlichen Angelegenheiten keine einvernehmlichen Lösungen gefunden werden, ist ein Prozess oftmals unausweichlich. Die Rechtsanwaltskanzlei Hügel Schrittesser Rechtsanwälte, besonders Mag. Dr. Herbert Schrittesser, Mag. Hanns D. Hügel & Mag. Gerald David, verfügen über jahrelange Erfahrung mit Rechtsstreitigkeiten in allen Bereichen des zivilen Rechts und kann Sie demzufolge in sämtlichen Angelegenheiten – sowohl außergerichtlich als auch vor österreichischen Gerichten und Behörden – engagiert vertreten.

Um hierbei gegenüber unseren Mandanten transparent auftreten zu können, legen wir ein besonderes Augenmerk auf eine umfangreiche Aufklärung in Bezug auf realistische Chancen und mögliche Prozessrisiken. Das Ziel ist selbstverständlich, Ihre Rechte zur Gänze zu wahren und Ansprüche erfolgsorientiert durchzusetzen oder gegebenenfalls abzuwehren.

Eine in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit unseren Mandanten entsprechende Strategie festzulegen und gemeinsam zu einer wirtschaftlich nachhaltigen Lösung zu kommen, liegt im Zentrum unserer anwaltlichen Tätigkeit.
Im Bereich des allgemeinen Zivilprozessrechtes sind wir als Rechtsanwälte in allen Punkten tätig, die den formellen Ablauf von Zivilverfahren regeln. Ungeachtet dessen, ob Ihr rechtliches Anliegen im Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, im Arbeitsrecht oder in familien- und erbrechtlichen Bereichen verankert ist – wir unterstützen Sie kompetent bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche!

Dabei nehmen wir uns reichlich Zeit für Ihr Anliegen, prüfen sorgfältig die Voraussetzungen des Anspruchs sowie die Ursachen des Konflikts und bieten Ihnen durchgehend eine persönliche Betreuung in der Prozessvorbereitung.

Ihre Rechtsanwälte in 2340 Mödling

Brauchen Sie Rechtsbeistand?

Die Erstberatung ist, wie der Name schon sagt, eine erste Beratung mit dem Ziel einer ersten rechtlichen Einschätzung der Angelegenheit in einem Gespräch. Durch die Erstberatung werden Sie in die Lage versetzt, zu entscheiden, ob Sie die Angelegenheit weiterverfolgen wollen oder nicht.

Honorar

Unsere Rechtsanwälte beraten Sie im Zuge eines Erstgesprächs umfassend über erste Schritte und Lösungsmöglichkeiten. Diese Erstberatung wird jedoch nicht kostenlos für die RAK NÖ durchgeführt. Jenes Honorar für anwaltliche Erstgespräche wird mit dem jeweiligen Juristen der Kanzlei eigenständig vereinbart. Transparenz und Fairness sind uns bei der Kostenschätzung selbstverständlich besonders wichtig.
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Enzersdorfer Straße 4
A-2340 Mödling