Rechtsanwaltskanzlei für Mietrecht
Rechtsgebiete
Erstberatung
Mit dem Mietrecht kommt nahezu jede Person in Ihrem Leben in Berührung. Sei es als Mieter einer Wohnung, als Vermieter oder als Besitzer einer Eigentumswohnung – das Mietrecht regelt alle hierfür notwendigen Rechte und Pflichten. Das Team der Rechtsanwaltskanzlei Hügel Schrittesser Rechtsanwälte, insbesondere Mietrechtsexperte Mag. Hanns D. Hügel, steht bei Ihrem individuellen Anliegen beratend zur Seite, um Sie vor mietrechtlichen Hindernissen zu bewahren.
Besonders Mietverträge, die nicht wasserdicht errichtet wurden, bilden die Basis für Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter. Mithilfe unserer langjährigen Erfahrung und dem entsprechenden Know-how erstellen und prüfen wir Miet-, Pacht- und Wohnungseigentumsverträge, sodass eine professionelle Grundlage für Ihren Wohntraum geschaffen wird. Dabei informieren wir Sie umfassend über inhaltliche Aspekte & etwaige Stolpersteine im Vertrag.
Kommt es doch zu einem Problem zwischen Mieter, Vermieter und/oder Eigentümer, unterstützen wir Sie selbstverständlich bei dessen Klärung und verteidigen Ihr Recht auch im Falle eines Prozesses vor Gericht und den zuständigen Behörden. Seitens des Vermieters bieten wir Ihnen rechtliche Unterstützung im Hinblick auf Aufkündigungsverfahren, Mietzins- und Räumungsklagen sowie bei der Eintreibung von säumigen Mietzinsen. Gerne überprüfen wir zudem die Mietzins- und Betriebskosten und Ansprüche auf eine allfällige Mietzinsminderung.
Auch als Mieter sind Sie immer wieder mit mietrechtlichen Problemen konfrontiert. Hierbei ist es jedoch umso wichtiger, schnellstmöglich rechtliche Hilfe zu konsultieren, um den Schutz des Mieters zu wahren. Kontaktieren Sie uns gerne, damit in vertrauensvoller Zusammenarbeit eine Lösung für Ihr Problem gefunden werden kann.
- Errichtung und Prüfung von Miet-, Pacht- und Wohnungseigentumsverträgen
- Klärung von Fragen zu Wohnungseigentum
- Vertretung in Aufkündigungs- und Räumungsverfahren
- Eintreibung von säumigen Rückständen
- Prüfung von Mietzinsminderungsansprüchen
- Überprüfung von Mietzins und Betriebskosten
- Verteidigung vor Gerichten & Behörden
- Eintreibung von säumigen Rückständen
Brauchen Sie Rechtsbeistand?
Die Erstberatung ist, wie der Name schon sagt, eine erste Beratung mit dem Ziel einer ersten rechtlichen Einschätzung der Angelegenheit in einem Gespräch. Durch die Erstberatung werden Sie in die Lage versetzt, zu entscheiden, ob Sie die Angelegenheit weiterverfolgen wollen oder nicht.