Rechtsanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz & Immaterialgüterrecht

Erstberatung

Kontaktieren Sie unsere Kanzlei in 2340 Mödling für ein klärendes Erstgespräch. Schaffen wir Ihr Rechtsproblem aus der Welt!
Das unternehmerische Gedankengut ist oftmals Existenzgrundlage des Unternehmens. Daher ist es umso wichtiger, die geistige Leistung des Konzerns zu schützen. Unsere Rechtsanwaltskanzlei, insbesondere Rechtsanwalt Mag. Gerald David, kümmert sich um alle Fragen rund um das Thema gewerbliche Schutzrechte (Markenrecht, Musterschutz, Patentrecht) und Urheberrecht. Dabei unterstützen wir Sie gerne Markenschutz effektiv zu erreichen, Ihre Urheberrechte vor Missbrauch zu schützen und Rechtsverletzungen abzuwehren.

Gewerblicher Schutz (intellectual property) kann Ihnen erst dann gewährleistet werden, wenn jenes Schutzrecht angemeldet wird bzw. eine Eintragung im jeweiligen Register stattfindet. Wollen Sie Ihre eigene Marke schützen lassen, unterstützen wir Sie bereits im Vorhinein bei der Markenrecherche und helfen Ihnen bei der Markenanmeldung – sowohl national als auch international. Gerne vertreten wir Sie als Markeninhaber bei verschiedensten Korrespondenzen und gestalten/prüfen Markenkauf- und Markenlizenzverträge.

Haben Sie Unklarheiten zu Patenten und Gebrauchsmustern, sprich zu deren Anmeldung, klärt Sie unsere Rechtsanwaltskanzlei für Immaterial-güterrecht verständlich darüber auf, welche Kriterien zu erfüllen sind, damit Ihr Patent angemeldet werden kann. Auch der Designschutz bzw. Geschmacksmusterschutz garantiert den Schutz von wahrnehmbaren Merkmalen eines gewerblichen Erzeugnisses. Dank Know-how und jahrelanger Erfahrung verteidigt Rechtsexperte Mag. Gerald David Ihr Muster kompetent.

Ferner beraten wir Unternehmen und Privatpersonen zum Thema Urheberrecht und verteidigen dieses in einem allfälligen Gerichtsverfahren. Hierbei setzen wir aus Urheberrechts-verletzungen entstandene Ansprüche professionell durch.

Ihre Rechtsanwälte in 2340 Mödling

Brauchen Sie Rechtsbeistand?

Die Erstberatung ist, wie der Name schon sagt, eine erste Beratung mit dem Ziel einer ersten rechtlichen Einschätzung der Angelegenheit in einem Gespräch. Durch die Erstberatung werden Sie in die Lage versetzt, zu entscheiden, ob Sie die Angelegenheit weiterverfolgen wollen oder nicht.

Honorar

Unsere Rechtsanwälte beraten Sie im Zuge eines Erstgesprächs umfassend über erste Schritte und Lösungsmöglichkeiten. Diese Erstberatung wird jedoch nicht kostenlos für die RAK NÖ durchgeführt. Jenes Honorar für anwaltliche Erstgespräche wird mit dem jeweiligen Juristen der Kanzlei eigenständig vereinbart. Transparenz und Fairness sind uns bei der Kostenschätzung selbstverständlich besonders wichtig.
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A-2340 Mödling