Rechtsanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz & Immaterialgüterrecht
Rechtsgebiete
- Immobilienrecht
- Arbeitsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Gesellschafts- & Unternehmensrecht
- Gewerblicher Rechtsschutz & Immaterialgüterrecht
- Mietrecht
- Zivilprozessrecht
Erstberatung
Gewerblicher Schutz (intellectual property) kann Ihnen erst dann gewährleistet werden, wenn jenes Schutzrecht angemeldet wird bzw. eine Eintragung im jeweiligen Register stattfindet. Wollen Sie Ihre eigene Marke schützen lassen, unterstützen wir Sie bereits im Vorhinein bei der Markenrecherche und helfen Ihnen bei der Markenanmeldung – sowohl national als auch international. Gerne vertreten wir Sie als Markeninhaber bei verschiedensten Korrespondenzen und gestalten/prüfen Markenkauf- und Markenlizenzverträge.
Haben Sie Unklarheiten zu Patenten und Gebrauchsmustern, sprich zu deren Anmeldung, klärt Sie unsere Rechtsanwaltskanzlei für Immaterial-güterrecht verständlich darüber auf, welche Kriterien zu erfüllen sind, damit Ihr Patent angemeldet werden kann. Auch der Designschutz bzw. Geschmacksmusterschutz garantiert den Schutz von wahrnehmbaren Merkmalen eines gewerblichen Erzeugnisses. Dank Know-how und jahrelanger Erfahrung verteidigt Rechtsexperte Mag. Gerald David Ihr Muster kompetent.
Ferner beraten wir Unternehmen und Privatpersonen zum Thema Urheberrecht und verteidigen dieses in einem allfälligen Gerichtsverfahren. Hierbei setzen wir aus Urheberrechts-verletzungen entstandene Ansprüche professionell durch.
- Beratung und Vertretung im Urheber-, Marken-, Patent-, Musterschutzrecht
- Geltendmachung von Ansprüchen bei Urheberrechtsverletzungen
- Umfassende Markenrecherche
- nationale & internationale Markenanmeldung
- Einbringung von Lizenzentgelt und Schadenersatz
- Gestaltung und Prüfung von Lizenzverträgen
- Anmeldung von Patent- und Gebrauchsmustern
- Verteidigung von Patenten, Gebrauchs-und Geschmacksmustern
- Abwehr von Musterschutz-, Patent-, Marken- und Urheberrechtsvorwürfen
Brauchen Sie Rechtsbeistand?
Die Erstberatung ist, wie der Name schon sagt, eine erste Beratung mit dem Ziel einer ersten rechtlichen Einschätzung der Angelegenheit in einem Gespräch. Durch die Erstberatung werden Sie in die Lage versetzt, zu entscheiden, ob Sie die Angelegenheit weiterverfolgen wollen oder nicht.