Honorar

Unsere Rechtsanwälte beraten Sie im Zuge eines Erstgesprächs umfassend über erste Schritte und Lösungsmöglichkeiten. Diese Erstberatung wird jedoch nicht kostenlos für die RAK NÖ durchgeführt. Jenes Honorar für anwaltliche Erstgespräche wird mit dem jeweiligen Juristen der Kanzlei eigenständig vereinbart. Transparenz und Fairness sind uns bei der Kostenschätzung selbstverständlich besonders wichtig.
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